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Testbetrieb. Eingereichte Vorschläge werden noch nicht bearbeitet. Die Freigabe ist für den 1. Juni 2027 geplant.
Logo der Arbeitsgruppe SAA/BPR Baden-Württemberg Vorschlag einreichen

Regeln für Einreichende

So kann die AG Ihren Vorschlag schnell und fair prüfen.

Nur zur gültigen Ausgabe

Vorschläge sind nur zur jeweils gültigen Ausgabe der SAA/BPR möglich, derzeit SAA/BPR 2025. Alle zwei Jahre erscheint eine neue Ausgabe. Offene Vorschläge zur alten Ausgabe werden dann mit einem Hinweis beendet; Sie können sie zur neuen Ausgabe erneut einreichen.

Ergänzungen, keine Änderungen

Baden-Württemberg erarbeitet Ergänzungen zur SAA/BPR. Vorschläge, die den Originaltext betreffen, gibt die AG an die 6-Länder-Arbeitsgruppe weiter.

Ein Punkt, ein Vorschlag

Wählen Sie den Punkt, um den es geht, und schauen Sie vorher nach, ob dazu schon entschieden wurde. Mehrere Themen reichen Sie bitte einzeln ein.

Mit Quellen

Nennen Sie Leitlinien, Studien oder andere Belege, möglichst mit Link oder DOI. Erfahrungen aus der Praxis sind willkommen, wenn sie nachvollziehbar beschrieben sind.

Ohne Patientendaten

Was mit Ihrem Vorschlag passiert

Eine Unterarbeitsgruppe prüft den Vorschlag fachlich. Bei Rückfragen schreiben wir Ihnen per E-Mail. Jede Entscheidung wird anonymisiert und mit Begründung veröffentlicht, auch eine Ablehnung. Vor der Veröffentlichung prüfen zwei Personen, dass nichts Persönliches mehr enthalten ist.

Ihre Kontaktdaten

Name und E-Mail-Adresse sind Pflicht, damit wir Sie erreichen können. Sie werden nie veröffentlicht und ein Jahr nach Ihrer letzten Einreichung gelöscht, aber nicht, solange einer Ihrer Vorschläge noch bearbeitet wird.